Was tun, wenn man brennt?

„Was tun, wenn man brennt?“ fragt die Tagesschau. Nun, ich würde ja ins Wasser springen oder mich auf dem Boden wälzen. Aber es geht natürlich um die rechtliche Lage des Brennens von CDs und um die Privatkopie.

In dem Zusammenhang auch sehr interessant: die Stiftung Warentest kritisiert in ihrer neuesten Ausgabe die Musik- und Filmindustrie für ihre Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“. Die Darstellung sei überzogen und bei den meisten illegalen Kopien handele es sich nur um Vergehen, nicht um Verbrechen.

Tagesschau: „Die Gefahr, erwischt zu werden, steigt“


Kommentare

17 Antworten zu „Was tun, wenn man brennt?“

  1. Ich stelle gerade einen Teufelskreis für die Musikindustrie (hässliches Wort, klingt nach Fließbandproduktion) fest:
    Die muss nämlich sicherstellen, dass man die Musik auch hören kann.
    Wenn eine CD auf einem PC nicht läuft, braucht man nur eien CD-Player, auf dem sie auch nicht läuft. Soweit ich informiert bin, ist das öfters der Fall. Wenn die Plattenfirma jetzt eine auf dem CD-Player lauffähige CD schickt, kann man diese in der Regel auch auf dem PC nutzen. Das Weiterdenken überlasse ich dem Leser…
    Quelle: http://forum.ubuntuusers.de/goto?post=189567

  2. @peter: die analoge Kopie ist ja auch nicht verboten…
    (zumindest war es noch so vor dem 2. Korb, hat sich aber nichts geändert, denke ich)

  3. Ich hatte bisher erst eine Audio-Cd erwischt, von der ich keine MP3 herstellen konnte. Die habe ich dann zähneknirschend über den rückwertigen Audioausgang der Soundkarte quasi analog auf Festplatte gebannt. Allerdings habe ich die Cd beim Händler umgetauscht. Der hatte zwar erst Zicken gemacht, aber ich habe ihm ganz klar gemacht, das wenn ich mir einen Tönträger kaufe, möchte immer noch selbst entscheiden, auf welchem Audiogerät ich meine Musik höre. Und das ist bei mir nun einmal vorrangig der Mp3-Player.
    Gute Nacht allerseits.

  4. @max: würde ich sagen…sobald die Titel der CD in der Software (Winamp, iTunes, EAC,…) angezeigt wird und damit abspielbar und rip-bar ist, ist nach meiner Auffassung der Kopierschutz nicht „wirksam“.

    P.S. ich bin kein Jurist 🙁

  5. Wo wir gerade beim Thema sind: die CD „With Love and Squalor“ von We Are Scientist bietet scheinbar auch mal wieder ein Paradebeispiel für einen „gelungenen“ Kopierschutz.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/71552

    Schade, wirklich schade. Denn auf dieser Kopierschutzkatastrophe ist wirklich gute Musik verborgen.

  6. Wenn ich diese Geschichte mit der Laufwerk-Firmware richtig verstehe, kann ich also legal Musik-CDs kopieren, wenn mein Computer diese normal abspielen kann (beispielsweise mit Winamp). Würde mich extrem beruhigen, ich benutze Audiograbber auch nur dazu, mir Futter für meine Winamp-Playlist und den MP3-Player zu holen.

  7. Also in diversen PC Magazinen ist häufig zu lesen dass der „Kopierschutzknacker“ nicht die Software ist sondern die Firmware des Brenners. Da der Kopierschutz meist nichts anderes als ein Fehler auf der CD ist, ignoriert die Firmware (wenn sie quasi gut ist) des Brenners den und man kann dann trotzdem auslesen bzw. rippen. Abundzu veröffentlichen PC Magazine Listen von Brennern mit der Info welchen Kopierschutz sie ignorieren und welchen nicht…

    Zu der Sache mit den CD-Tauschringen. Kann man dann bei einer P2P Software nicht ein User Profil mit Foto und einigen Persönlichen Daten anlegen. Dann noch kurz gechattet und schon ist man „persönlich“ verbunden??
    🙂

  8. Avatar von nicorola

    Ja, das ist eine schwierige Frage. Bei iRights steht hierzu:
    „Bei der Beurteilung, wem gegenüber eine technische Schutzmaßnahme als „wirksam“ angesehen sein muss, wird von einem Durchschnittsnutzer ausgegangen, also von jemandem, der weder Computerlaie noch professioneller Cracker ist. Lässt sich eine CD-Audio beispielsweise mit einem entsprechenden Laufwerk ohne weiteres und ohne dass der Nutzer es merkt kopieren, begeht der Nutzer, der eine private Vervielfältigung vornimmt, keinen Verstoß gegen das Umgehungsverbot. „

  9. Augenblick mal. Ich nutze zwar Audiograbber nicht, aber das Freewareprogramm CDex, welches frei zum Download angeboten wird.Irgenndwie muss ich ja wohl MEINE gekauften CDs rippen können, um die so erstellten MP3s für meinen Player zu bekommen. Und meines Wissens knackt zum Beispiel CDex keinen Kopierschutz. Oder liege ich da falsch?

  10. Avatar von nicorola

    Danke Sascha, hast mir die Suche erspart.

  11. da hast du recht nico. ein betriebsystem wäre zum beispiel legal, audiograbber wäre illegal. siehe dazu auch die meinung von till kreutzer bei der tageschau und auf netzwelt:

    Netzwelt: Urheberrecht: Was darf eigentlich der Verbraucher?
    Tagesschau: Selbst Frau Zypries kann das nicht beantworten

    zum thema tauschringe: ich denke, dass das so nicht realisierbar ist. persönlich verbunden sind mir personen, mit denen ich verwandt bin, das bett teile oder die zu meinem leben gehören. ich denke, das ist sehr stark abgegrenzt.

  12. Avatar von nicorola

    Ich habe erst heute gelesen, das man einen „wirksamen“ Kopierschutz nicht umgehen dürfe. Ist dieser nicht wirksam, dann ist es auch nicht verboten, Privatkopien der CD zu erstellen. Das bezieht sich aber meiner Meinung nach auf die Bordmittel eines Betriebssystems. Ich vermute, das Audiograbber bereits ein aktives Umgehen eines eigentlich wirksamen Kopierschutzes darstellt. Ich versuche nochmal, den Artikel zu finden.

  13. Ich weiß nicht, inwiefern diese legal sind. Sollten diese nicht legal sein, fielen die natürlich raus, obwohl man das natürlich schlecht überprüfen kann.

    Das Problem an diesen Tauschringen ist eben wie gesagt, dass mein Original weg ist. Als Nutzer hingegen will ich neue Musik kennenlernen und nicht meine alten CDs verlieren.

    Noch eine juristische Frage tut sich für mich auf: Es heißt ja, dass das Kopieren von CDs legal ist, wenn man dabei keinen Kopierschutz umgeht. Ich nutze Audiograbber, um meine (übrigens gekauften, nicht dass da jemand auf andere Gedanken kommt) CDs auf Festplatte zu archivieren. Ich hatte bislang damit noch nie Probleme, allerdings kommt es mir seltsam vor, dass so viele Musikverlage ihre CDs ungeschützt lassen, zumal sich einige von ihnen finanziell zu rentieren scheinen (z.B. „You could have it so much better“ von Franz Ferdinand). Hatte ich bislang immer Glück mit meiner CD-Wahl oder ist Audiograbber einfach nur gut?

  14. Avatar von nicorola

    Zu deinem zweiten Kommentar: interessante Frage. So etwas ähnliches realisieren ja diese „Tauschringe“ wie z.B. Tauschticket. Wenn auch natürlich nur mit den Original-CDs. Und die CD ist danach weg (wenn man sich keine Kopie gemahcht hat).

    Wie sieht es denn bei deiner Idee mit Kopien von Kopien aus?

  15. Avatar von nicorola

    Du hast natürlich Recht. Hatte die Formulierung von dem Artikel übernommen (da heißt es „meist“). Gewerblich sollte man das Kopieren aber nicht betreiben.

  16. Kleiner Nachtrag, hatte ich oben vergessen:
    Ich hatte neulich mal eine Idee. Im Korb 2 des Urheberrechts ist davon die Rede, dass man Medien (gemeint sind vor allem CDs) für Freunde und Verwandte kopieren dürfe. Wörtlich steht da „persönlich verbundene Personen“, was natürlich Interpretationen zulässt.
    Meiner Meinung nach (ich bin kein Jurist) wäre eine mir persönlich verbundene Person auch eine solche, wenn sie mir einen gefallen tut.
    Könnte dieser Gefallen nicht auch das Brennen einer CD sein?
    Wenn ja: Mir schwebt ein Internetservice vor, bei dem man sich Kopien von CDs wünschen kann, wenn man im Gegenzug auch Kopien von CDs anbietet, Versandkosten zahlt der Empfänger. Aber das wäre natürlich ein Schlag ins Gesicht für die Musik-Industrie… (Gibt es Juristen, die sich mit so etwas auskennen? Und gibt es hier Leute mit entsprechendem technischen Know-how? Meines hört nach HTML und CSS auf…)

    Ab wann ist man „persönlich verbunden“? Nach einem Chat? Einem Telefonat? Sich treffen? Einmal essen gehen?

  17. Dass die meisten illegalen Kopien nur Vergehen und keine Verbrechen sind, ist falsch. Alle Kopien sind Vergehen, denn Verbrechen wären es erst, wenn die Mindeststrafe mehr als ein Jahr betrüge. Tut sie aber nicht, und deswegen sind alle Schwarzkopien Vergehen.
    Übrigens kann uns allen die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ von ganzem herzen egal sein, denn wir sind alle keine Raubkopierer, höchstens Schwarzkopierer. Raub wird laut der Juristerei mit Hilfe oder unter Androhung von Gewalt begangen. Und drohe ich jemandem Gewalt an, wenn ich meine Musiksammlung illegal vergrößere? Ein echter Raubkopierer würde – wenn man sich wörtlich an die Paragrafen hält – einen Plattenladen betreten, eine Pistole ziehen und den Verkäufer dazu zwingen, eine Kopie einer CD des Ladens anzufertigen. Anschließend würde besagter Raubkopierer mit beiden Exemplaren (dem Original und der Kopie) verschwinden.

    Stammt alles aus einer Ausgabe der c’t von diesem Jahr, die hier irgendwo herumliegt.