Also manchmal kann man sich nur ungläubig die Augen reiben oder wahlweise den Kopf schütteln, wenn man solche Meldungen liest:
Virgin France habe sich im Oktober vergangenen Jahres das Musikstück („Hung Up“ von Madonna) via Internet auf der France-Telecom-Site wanadoo.fr besorgt, den Kopierschutz beseitigt, mit einem eigenen Kopierschutz versehen, über Virginmega angeboten und in einem Newsletter mit 1,2 Millionen Adressaten beworben. France Telecom hatte aber für 500.000 Euro die Exklusivrechte am Vertrieb des Madonna-Lieds für eine Woche erworben, schreibt International Herald Tribune. Virgin France verteidigt sich damit, dass die Aktion im Interesse der Verbraucher veranstaltet worden sei. Man sei grundsätzlich gegen Exklusivverträge mit der Musikindustrie.Ich weiß gar nicht, was ich absurder finde: einen einwöchigen Exklusivdeal über 500.000 Euro für einen Song, das offensichtlich illegale Vorgehen eines „legalen“ Onlineanbieters oder die Überzeugung, im Sinne des Konsumenten zu handeln.
Kommentare
na die überzeugung im sinne des konsumenten zu handeln. dreister gehts nicht. ;D
Ähm…..drittens? Was meinst Du?
drittens