Nach jüngsten Erfolgen im Gerichtssaal musste die RIAA ( Recording Industry Association of America ) nun eine Schlappe hinnehmen: ein Richter entschied, das die Eltern für die „Urheberrechts-Sünden“ nicht haftbar gemacht werden können. In dem vorliegenden Fall wurde die Mutter einer iMesh-Nutzerin verklagt, welche unter einem Pseudonym zahlreiche MP3s zum Tausch angeboten hatte. Die Klage wurde seitens des Gerichts unwideruflich eingestellt. Rechtsanwalt Ray Beckerman zum Urteil:
Die RIAA kann Minderjährige nur verklagen, wenn das Gericht einen Vormund ernennt. Dies ist eine wichtiger Schutz für Kinder, die von der RIAA juristisch belangt werden, und es wird ein großes Problem für die RIAA seinDies wird wohl kein Einzelfall bleiben, denn es haben bereits mehrere Verklagte angekündigt, sich gegen die RIAA zu wehren.
via: Netzwelt
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