Der Christoph hat in einem Kommentar zu Mixahulababy#17 eine interessante Frage gestellt: „wie wäre es denn wenn sie ein playlistfile zur verfügung stellen? ich weiß nicht ob das zu viel mühe macht, aber ich denke das wäre eine feine sache.“ Die Arbeit würde sich meiner Meinung in Grenzen halten, denn die Erstellung einer m3u-Datei ist nicht sooo schwer.
Mich würden vor allem zwei Fragen interssieren:
1. Hat noch jemand Interesse an einem Stream der angebotetenen MP3s meiner Zusammenstellungen?
2. Wäre das rechtlich in irgendeiner Weise bedenklich? Die Playlist-Datei würde nur die URLs auf die legal verfügbaren MP3s beinhalten.
Kommentare
27 Antworten zu „Playliste der Mixahulababies?“
@hike: Danke für den Tip mit dem Plugin. Allerdings funktioniert Airtunes auf dem Mac leider nur mit iTunes. Und ich hab es gerne „etwas“ lauter. 😉
Auch, wenn das natuerlich jetzt gar nicht zur Diskussion passt: ja, ich haette auch Interesse an nem m3u-file. Bloglines kann zwar inzwischen schon relativ viel embedding, aber mit den Mixes hat es leider ein paar Probleme – immer nur ein File wird eingebettet. Nicht schlimm, aber unpratisch. Außerdem: nicht jeden Song anklicken zu muessen hat wirklich seinen Reiz. Ergo: Ja.
@nicorola: hm, das mit der gema hatte ich noch gar nicht bedacht. ein blick auf die webseite schafft wenig aufklaerung. man kann lizenzen fuer podcasts oder webradio erwerben. allerdings treffen die definitionen von beidem nicht wirlich eine linksamlung, die als m3u oder in aehnlichem format angeboten wird.
https://lizenzshop.gema.de/lipo/portal/
webradio: „Webradio ist eine Musikübertragung im Internet, die vom Sender für die Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt wird. Jeder Hörer hört zu einer bestimmten Zeit dasselbe.“
podcast oder hintergrundmusik ist es nach gema-definition aber auch nicht wirklich:
http://www.gema.de/musiknutzer/faq.shtml#hintergrundmusik
http://www.gema.de/musiknutzer/faq.shtml#podcasting
@hike: Das mit dem gesunden Menschenverstand sehe ich auch so. Habe aber noch Bedenken seitens der Gema und deren Auslegung eines auf der eigenen Seite angebotenen Streams.
@lahnix: eine alternative zu foxy-tunes kann diese nette plugin sein. kommt ohne externe anwendung aus und gibt die musik auf einer seite direkt im firefox wieder.
also bei uns kann man sich schon seit anbeginn der zeit die mp3-dateien als rss-feed abonnieren und seit kurzem auch als m3u. nach meinen gesunden menschenverstand kann ich darin keinen unterschied zu einer verlinkung in einem regulaeren blogpost erkennen. am wichtigsten ist , glaube ich, eine sorgfaeltige auswahl und ueberpruefung der jeweiligen links nach bestem wissen und gewissen auf legalitaet. aber 100% sicherheit gibt’s nicht und so steht man halt immer auch mit einem halben grossen zeh im halblegalen, von abmahnung bedrohten, raum.
Schaut euch doch mal das Firefoxplugin Foxytunes an. Ich nutze das seit einer ganzen Weile.
Bei Nicos „Mixahula-Postings“ landen mit zwei Klicks sämtliche Mp3s als Playliste in iTunes. Foxytunes ist wirklich nett und funktioniert unter den gebräuchlichsten Betriebssystemen mit vielen Playern.
Das Plugin kann ich wirklich nur zu empfehlen!
https://addons.mozilla.org/firefox/219/
Ein Irrsinn, sich darüber überhaupt Gedanken machen zu müssen. Aber ich wäre auch der Meinung, dass das Anbieten eines Streams (auch in Form eines Playlist-Files) urheberrechtlich relevant ist. Ähnliches gilt ja wohl auch, wenn ich über solch eine Playlist einen Flashplayer ansteuer und auf der eigenen Seite einbinde. Ist aber nur meine Meinung.
Frag doch mal die stagediven, die bieten meines Wissens doch genau sowas an!
Hallo, habe mich jetzt auch nach einigen hin und her entschieden, für ausgewählte Songs einen Stream anzubieten. Letztendlich dürfte es rechtlich keine Rolle spielen, ob ich einen (legalen, von dem Künstler bzw. Label zum freien Download freigegebenen Song, und um die handelt es sich ja nur) verlinke oder als Stream, an biete. Jedenfalls habe ich die Diskussion bei eRecht24 so verstanden. hier mal der Link: http://www.e-recht24.de/forum/1764-mp3s-youtube-eigener-homepage.html
Danke für die Einschätzung. Ich sehe da eigentlich auch keine Probleme, bin mir nur nicht hundertprozentig sicher. Wenn hier bis zur nächsten Veröffentlichung kein Einwand erfolgt und meine Recherche bis dahin nichts Bedenkliches hervorgebracht hat, dann werde ich das einfach mal mit anbieten.
Hm, wenn es rechtliche Probleme geben würde, müsste WebJay schon längst welche haben. Im Endeffekt ändert sich der Zugriff auf die Datei durch die Playlist nicht wirklich. Die Frage die sich eher stellt, ist doch, ob Deeplinks erlaubt sind. Tonspion meidet sie deshalb meist bewusst, netzwelt geht das Risiko von Ärger ein, bisher hatten wir keine Probleme – immerhin ist es ja Werbung für die Künstler.