Novelle des Urheberrechts beschlossene Sache

Die Bundesregierung hat heute den „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle beschlossen.

Die wichtigsten Punkte:

– die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ist auch in digitaler Form zulässig

– allerdings ist es verboten, Kopierschutz zu umgehen

– es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers

– Geräte und Speichermedien, die tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien benutzt werden, sind vergütungspflichtig

Die komplette Pressemitteilung als PDF

via: BMJ Pressemitteilungnen

Kommentare

Eine Antwort zu „Novelle des Urheberrechts beschlossene Sache“

  1. Avatar von Simon
    Simon

    Ist aber ein schlechtes Gesetz. Schlecht hergestellt, schwer zu lesen, und mit Löchern.