Die Bundesregierung hat heute den „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle beschlossen.
Die wichtigsten Punkte:
– die Privatkopie eines urheberrechtlich geschützten Werks ist auch in digitaler Form zulässig
– allerdings ist es verboten, Kopierschutz zu umgehen
– es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers
– Geräte und Speichermedien, die tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien benutzt werden, sind vergütungspflichtig
Die komplette Pressemitteilung als PDF
Kommentare
Eine Antwort zu „Novelle des Urheberrechts beschlossene Sache“
Ist aber ein schlechtes Gesetz. Schlecht hergestellt, schwer zu lesen, und mit Löchern.