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Kommentare
15 Antworten zu „Mixahulababy #115“
Freu mich immer über Aufklärung, auch wenn die Antwort nicht in meinem Sinne ist. Danke…
@nicorola – „Auf den Punkt gebracht“ ist gut, bei so einem Textklumpen 🙂 Aber es ist halt leider kein einfaches Thema …
@Uli – Vielen Dank für deine Erklärung. Ich bin gestern abend nicht mehr dazu gekommen und hätte es bestimmt auch nicht so auf den Punkt gebracht.
„Frei verfügbar“ ist vielleicht ein etwas irreführender Begriff. Die (meisten) Stücke stehen unter stinknormalem Urheberrecht usw., dürfen also nicht unerlaubt vervielfältigt, aufgeführt, veröffentlicht, verändert, verkauft etc. werden.
Die Bands, Labels oder deren Vertreter wie z.B. Promo-Agenturen erlauben aber in diesen Fällen ausnahmsweise das kostenlose – in diesem Sinne also freie – Herunterladen der Stücke, allerdings (sofern nicht anders angegeben) erstreckt sich diese Erlaubnis nur auf die verlinkte Quelle. Heißt ich darf mir die Stücke von dieser Adresse runterladen, Nico darf auch einen Link an genau diese Adresse setzen so dass ich sie mir über seine Seite runterladen darf, Nico darf sie aber grundsätzlich nicht auf seinen eigenen Webspace kopieren und von dort aus zum Download anbieten. So verhält es sich auch mit Emule etc, denn die Songs stehen bis auf diese Ausnahme weiterhin unter den gleichen Lizenzen wie vorher.
So können sich die Anbieter sich auch das Recht vorbehalten diese kostenlosen Downloads wieder einzustellen, IIRC gab es z.B. die erste Single des letzten Coldplay-Albums nur für begrenzte Zeit so zum kostenlosen Download, danach muss man normal dafür zu Downloadshops greifen. Deswegen werden derartige Promo-MP3s auch nicht gerne über Filesharing-Netze verteilt, da kannst du nicht auf einmal sagen „jetzt bitte nicht mehr runterladen“.
Natürlich ist das jetzt nur eine vage Beschreibung, rechtlich ist das besonders in Deutschland eine gewisse Grauzone weil die Gesetzgebung einfach immer noch nicht mit dem Netz aufgeholt hat. Außerdem gibt es auch Künstler die ihre Songs wirklich zur freien Verbreitung einstellen, aber so lange die nicht explizit unter Creative Commons oder einer anderen derart flexiblen Lizenz stehen sollte man im Zweifelsfall immer vom oben beschriebenen ausgehen.
Unter welcher Lizenz stehen denn die Lieder?
Die Sache ist die: die Labels und Promotionagenturen haben die Rechte und Lizenzen, um die Musik kostenlos anzubieten, und jeder darf sich diese MP3s herunterladen. Du besitzt allerdings keine Lizenzen hierfür und kannst die Dateien damit nicht rechtmäßig bei eMule anbieten. Soweit mein Verständnis.
Weshalb, wenn sie frei verfügbar sind? eMule selbst ist ja kein illegales Programm.
@der tux – Sorry, habe ich glatt vergessen. Sicher kannst Du die MP3s weiter verteilen, denn sie sind frei verfügbar und legal. Auch ein Beitrag auf deinem Blog mit exakt dem gleichen Inhalt ist überhaupt kein Problem, da alle meine Inhalte unter einer Creative Commons Lizenz stehen.
Wenn Du die Dateien allerdings über eMule verbreitest, dann ist das meiner Auffassung nach illegal, egal ob die MP3s von legaler Quelle kommen oder nicht.
Kannst oder willst du die Frage vom tux nicht beantworten nicorola? Der Nutzen liegt bei den Musikern, da der Bekanntheitsgrad zunehmen dürfte. 🙂
Verteilen und/oder Mirroren über bspw. eMule. 🙂
(Bin ein Freund von legalen Inhalten.)
@der tux – Wie genau meinst du denn das?
Wäre es allgemein genehmigt, die Mixahula-Tapes weiterzuverteilen? 🙂