Download-Singles bald in den Charts

Es ist soweit. Ab dem 13. Juli werden auch Songs in die Singlecharts aufgenommen, die nur als Download erhältlich sind.

Single-Charts: Qualifiziert sind Maxi-Singles, die nicht mehr als fünf Tracks haben dürfen und 23 Minuten Spielzeit nicht überschreiten dürfen. Dabei werden Remixe bei der Ermittlung der Trackanzahl und der Spieldauer nicht berücksichtigt. Ebenfalls für die Single-Charts qualifizieren sich Download-Tracks und Download-Single-Bundles. Ab dem 13. Juli 2007 zählen auch solche Downloads für die Single-Charts, die (noch) kein physisches Äquivalent haben. (IFPI)

In Zukunft werden dann allerdings CD-Singles durch den Faktor 2,3 (durchschnittliche Zahl der Songs einer CD-Single) dividiert und erst dann für die Charts gezählt. Maxi-Singles werden gar durch 4,2 geteilt. Nun denn. Für die Zukunft der Single auf CD sieht es ja eh nicht rosig aus, und einem Ende dieser speziellen Form der Abzocke sehe ich mit Freuden entgegen.

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