Die sogenannte Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüft derzeit, ob die penetrante Klingeltonwerbung auf den einschlägigen Sendern nicht gegen Jugendschutzvorschriften verstößt. Es gibt einen Staatsvertrag, der direkte Kaufaufforderungen an Kinder und Jugendliche verbietet. Die Kommision prüft nun, ob die Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit der Jugendlichen durch die Klingeltonanbieter ausgenutzt wird.
via: musikwoche
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