Bagatellfälle straffrei?

Anfang nächsten Jahres will die Regierung die zweite Reformstufe des Urheberrechts umsetzen. In der aktuellen Vorlage ist ein Gesetzesvorbehalt eingebaut, der rechtswidriges Vervielfältigen straffrei stellt, wenn Kopien nur für den privaten Gebrauch und in geringer Zahl hergestellt werden.Dieser Vorschlag von Justizministerin Brigitte Zypries stößt bei der Staatsanwaltschaft natürlich auf positive Reaktionen, bei der Musiklobby und dem CDU-Bundestagsabgeordneten Günter Krings, Mitglied im Rechtsausschuss und im Kultur und Medienausschuss, auf eher negative. Mehr bei SpOn: Straffrei bei Bagatellfällen?

Kommentare

13.956 Antworten zu „Bagatellfälle straffrei?“