Amerika: Ende der P2P-Klagen in Sicht?

Richterin Janet Bond Arterton im US-Bundesstaat Connecticut entschied in einem aktuellen Filesharing-Verfahren, dass ein blosses “Zur Verfügung stellen” von Musikstücken im Ordner einer Filesharing-Software nicht zur Verurteilung wegen Copyright-Verletzung ausreiche. Statt dessen müsse die Anklage eine tatsächliche Verbreitung von Kopien nachweisen. […] Richterin Arterton geht noch weiter: die unglaubwürdige Theorie der bedeutenden Umsatz-Verluste durch einzelne P2P-Nutzer sowie ein möglicher Copyright-Missbrauch zur Wettbewerbsbehinderung sprächen ebenfalls für den Angeklagten. Das Urteil könnte daher zum nahenden Ende der Copyright-Hexenprozesse beitragen.

The Inquirer – US-Gericht: Ein P2P-Ordner genügt nicht zur Verurteilung


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